Zum Verkauf steht bebaubares Grundstück für Industrie- und Dienstleistungszwecke, ideal für die Ausübung unternehmerischer Tätigkeiten.
Der geltende Bebauungsplan erlaubt ausschließlich den Bau von Industriehallen oder Gebäuden für Dienstleistungszwecke; der Bau von Wohngebäuden sowie die Nutzung zu Wohnzwecken sind in keinem Fall gestattet.