Zu verkaufen, Zagreb, Demerje, Industriegrundstück
EUR 525,000
- 4402 m²
Immobilie für
Kaufen
Land
Kroatien
Staat/Region/Provinz
Zagreb Stadt
Stadt
Zagreb
Postleitzahl
10251
Veröffentlicht
18.09.2023
Beschreibung
www.biliskov.com ID: 13529
Demerje
Industriebaugrundstück mit einer Fläche von 4.402,00 m2 in der Nähe der Mautstellen Lučko.
Die Breite des Landes beträgt 35 m, während es 130 m in die Tiefe reicht.
Das Gerät verfügt über keine Kabelverbindungen (alle Verbindungen sind unterwegs).
Der Zweck des Grundstücks ist Wirtschafts-/Produktionszweck und für das Grundstück gelten die folgenden städtebaulichen Regeln:
In Wirtschaftszonen darf die Größe des Baugrundstücks nicht weniger als 600 m2 betragen, die Breite des Grundstücks darf in der Regel nicht weniger als 20 m betragen und das maximale Verhältnis von Breite zu Länge wird in der Regel auf 1 festgelegt :5.
Die Gesamtgrundrissbelegung des Baugrundstücks durch Gebäude beträgt maximal 50 % und minimal 10 %.
Ausnahmsweise erlauben Interpolationen in dicht bebauten Teilen der Zone bei Neubauten die Bildung kleinerer Baugrundstücke als die im ersten Absatz dieses Unterabschnitts genannten, wenn die Bedingungen für die Errichtung des Baugrundstücks und der Mindestabstand der Baugrundstücke erfüllt sind Die in diesem Punkt vorgeschriebenen Bebauungsgrenzen zu den benachbarten Baugrundstücken werden eingehalten.
Die Höhe des Wirtschaftsgebäudes von der Höhe des ebenen Geländes bis zum Dachgesims muss entsprechend dem Zweck und der Funktion des Gebäudes sowie der Technologie des Produktionsprozesses in der Regel nicht mehr als 12 m betragen, mit Ausnahme von Silos. in Mühlen und dort, wo technologische Prozesse dies erfordern.
Die zulässige Anzahl oberirdischer Stockwerke eines Gewerbegebäudes ist nicht festgelegt. Das oberste Stockwerk kann als Dachgeschoss oder als Nischengeschoss gestaltet werden. Der Bau von Untergeschossen wurde genehmigt.
Abweichend von den Absätzen 4 und 5 dieses Unterabschnitts kann in den Wirtschaftszonen Hrvatski Leskovac, Sesvetski Kraljevec und Veliko Polje die Höhe eines Wirtschaftsgebäudes mehr als 12 m und maximal 20 m betragen, und in der Wirtschaftszone Buzin die Höhe von Ein Wirtschaftsgebäude darf maximal 25 m lang sein.
Der kleinste Abstand des Gebäudes zu den benachbarten Gebäudeblöcken beträgt die halbe Gebäudehöhe. Wenn h/2 weniger als 3 m beträgt, beträgt der kleinste Abstand 3 m.
Abweichend vom vorherigen Absatz dieses Unterabschnitts darf das Gebäude in bereits bebauten Teilen der Wirtschaftszone entsprechend den örtlichen Gegebenheiten weniger als 3 m, jedoch nicht weniger als 1 m, von einem benachbarten Baugrundstück entfernt sein folgende Bedingungen:
wenn der Abstand von einem anderen Nachbargebäude zur Straße nicht weniger als 3 m beträgt;Bei einem Gebäude, das weniger als 3 m vom benachbarten Baugrundstück entfernt ist, dürfen keine Öffnungen zu dieser Grenze hin gebaut werden.Mindestens 30 % der Fläche des Baugrundstücks muss aus natürlichem Gelände bestehen, das als Park, Landschaft oder Schutzbegrünung gestaltet ist, und bei anderen Zwecken muss ein Park-, Landschafts- oder Schutzvegetationspuffer entsprechend den Umweltschutzbedingungen realisiert werden. Es ist nicht möglich, das natürliche Gelände innerhalb des Schutzgebiets der Erweiterung der bestehenden Straße zu planen.
Auf Grundstücken, die an bestehende Wohngebäude grenzen, ist ein Puffer aus hoher Schutzbegrünung mit einer Breite von mindestens 5 m vorzusehen.
Preis: 525.000 €
Sehen Sie sich das Drohnenvideo unter dem Link an: https://youtu.be/d75hRgY0w6c
Vermittlungsgebühr für den Käufer: 2 % + MwSt
Demerje
Industriebaugrundstück mit einer Fläche von 4.402,00 m2 in der Nähe der Mautstellen Lučko.
Die Breite des Landes beträgt 35 m, während es 130 m in die Tiefe reicht.
Das Gerät verfügt über keine Kabelverbindungen (alle Verbindungen sind unterwegs).
Der Zweck des Grundstücks ist Wirtschafts-/Produktionszweck und für das Grundstück gelten die folgenden städtebaulichen Regeln:
In Wirtschaftszonen darf die Größe des Baugrundstücks nicht weniger als 600 m2 betragen, die Breite des Grundstücks darf in der Regel nicht weniger als 20 m betragen und das maximale Verhältnis von Breite zu Länge wird in der Regel auf 1 festgelegt :5.
Die Gesamtgrundrissbelegung des Baugrundstücks durch Gebäude beträgt maximal 50 % und minimal 10 %.
Ausnahmsweise erlauben Interpolationen in dicht bebauten Teilen der Zone bei Neubauten die Bildung kleinerer Baugrundstücke als die im ersten Absatz dieses Unterabschnitts genannten, wenn die Bedingungen für die Errichtung des Baugrundstücks und der Mindestabstand der Baugrundstücke erfüllt sind Die in diesem Punkt vorgeschriebenen Bebauungsgrenzen zu den benachbarten Baugrundstücken werden eingehalten.
Die Höhe des Wirtschaftsgebäudes von der Höhe des ebenen Geländes bis zum Dachgesims muss entsprechend dem Zweck und der Funktion des Gebäudes sowie der Technologie des Produktionsprozesses in der Regel nicht mehr als 12 m betragen, mit Ausnahme von Silos. in Mühlen und dort, wo technologische Prozesse dies erfordern.
Die zulässige Anzahl oberirdischer Stockwerke eines Gewerbegebäudes ist nicht festgelegt. Das oberste Stockwerk kann als Dachgeschoss oder als Nischengeschoss gestaltet werden. Der Bau von Untergeschossen wurde genehmigt.
Abweichend von den Absätzen 4 und 5 dieses Unterabschnitts kann in den Wirtschaftszonen Hrvatski Leskovac, Sesvetski Kraljevec und Veliko Polje die Höhe eines Wirtschaftsgebäudes mehr als 12 m und maximal 20 m betragen, und in der Wirtschaftszone Buzin die Höhe von Ein Wirtschaftsgebäude darf maximal 25 m lang sein.
Der kleinste Abstand des Gebäudes zu den benachbarten Gebäudeblöcken beträgt die halbe Gebäudehöhe. Wenn h/2 weniger als 3 m beträgt, beträgt der kleinste Abstand 3 m.
Abweichend vom vorherigen Absatz dieses Unterabschnitts darf das Gebäude in bereits bebauten Teilen der Wirtschaftszone entsprechend den örtlichen Gegebenheiten weniger als 3 m, jedoch nicht weniger als 1 m, von einem benachbarten Baugrundstück entfernt sein folgende Bedingungen:
wenn der Abstand von einem anderen Nachbargebäude zur Straße nicht weniger als 3 m beträgt;Bei einem Gebäude, das weniger als 3 m vom benachbarten Baugrundstück entfernt ist, dürfen keine Öffnungen zu dieser Grenze hin gebaut werden.Mindestens 30 % der Fläche des Baugrundstücks muss aus natürlichem Gelände bestehen, das als Park, Landschaft oder Schutzbegrünung gestaltet ist, und bei anderen Zwecken muss ein Park-, Landschafts- oder Schutzvegetationspuffer entsprechend den Umweltschutzbedingungen realisiert werden. Es ist nicht möglich, das natürliche Gelände innerhalb des Schutzgebiets der Erweiterung der bestehenden Straße zu planen.
Auf Grundstücken, die an bestehende Wohngebäude grenzen, ist ein Puffer aus hoher Schutzbegrünung mit einer Breite von mindestens 5 m vorzusehen.
Preis: 525.000 €
Sehen Sie sich das Drohnenvideo unter dem Link an: https://youtu.be/d75hRgY0w6c
Vermittlungsgebühr für den Käufer: 2 % + MwSt
Fertige m²
4402 m²
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